Mazda verlängert die Neuwagen Garantie auf 6 Jahre

Mazda verlängert die Neuwagengarantie für alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 01.03.2022 auf sechs Jahre oder 150.000 km (je nachdem, welcher Fall zuerst eintritt). Die 6 Jahres Garantie besitzt den vollen Umfang der bekannten Mazda Neuwagengarantie. Die Garantie gegen Durchrostung von innen nach außen bleibt davon unberührt. Sie gilt weiterhin 12Jahre ohne Kilometerbegrenzung.

Auf die Kapazität der Hochvoltbatterie und die Hochvoltbatterie selber bei Plug-in-Hybriden und rein elektrisch angetriebenen Fahrzeugen hat eine Garantie über 8 Jahre oder 160.000 km Gesamtfahrleistung.

Durch dieses Statement positioniert sich Mazda als starke, zuverlässige Marke mit klaren Zielen und Visionen.

 

Fragen und Antworten:

Wie lange gilt die Mazda Neuwagengarantie?
6 Jahre / 150.000km, je nachdem was zuerst eintritt. Sie gilt für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 01.03.2022

Wie lange gilt die Garantie für Mazda Original Teile- und Zubehör?
2 Jahre. Alle im Neuwagenkaufvertrag hinterlegten Zubehörartikel besitzen ab dem Tag der Erstzulassung 3 Jahre Kostenabdeckung, ohne Kilometerbegrenzung.

Wie lange gilt die Lackgarantie und die Garantie gegen Oberflächenkorrosion?
3 Jahre, ohne Kilometerbegrenzung

Wie lange gilt die Garantie gegen Durchrostung (von innen nach außen)?
12 Jahre, ohne Kilometerbegrenzung

Wie lange gilt die Garantie auf Hochvoltbatterien (rein elektrisch angetriebener Fahrzeuge und Plug-In-Hybriden)?
8 Jahre / 160.000km, je nachdem was zuerst eintritt.

Wie lange gilt die Garantie auf die Hochvoltbatterien beim Mazda 2 Hybrid?
6 Jahre / 150.000km, je nachdem was zuerst eintritt.

Wie lange gilt die Garantie für die Kapazität der Hochvoltbatterie (rein elektrisch angetriebener Fahrzeuge(BEV))?
8 Jahre / 160.000km, je nachdem was zuerst eintritt.

Wie lange gilt die Garantie für Ladekabel (z.B. Mode 2, Mode 3)?
3 Jahre / 100.000km, je nachdem was zuerst eintritt.

Wie lange gilt die Garantie für Batterien des Notrufsystems (e-Call)?
3 Jahre ab dem Garantiestartdatum oder bis 100.000km, je nachdem was zuerst eintritt.