Infobrief Handel 29-2022
Neugeregelt: Umweltbonus ab 1. Januar 2023
1. Förderung ab dem 1. Januar 2023
Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird bis zum 31. Dezember 2022 in der aktuellen Form weitergeführt. Ab 1. Januar 2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus. Für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge beträgt der Bundesanteil der Förderung ab dem 1. Januar 2023:
- mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
- mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro.
Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich bis 31. August 2023 nicht.
2. Förderung ab dem 1. September 2023
Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft. Ansonsten bleiben die Förderkonditionen aus Punkt 1. unverändert.
3. Förderung ab dem 1. Januar 2024
Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro. Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr. Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt.
Bei den oben genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung (d.h. 2.250 Euro bzw. 1.500 Euro) betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Hierzu ist das BMWK mit den Herstellern im Austausch.
Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt. Sind die Mittel ausgeschöpft, endet die Förderung mit dem Umweltbonus. Offen ist, wie es mit der Förderung von Gebrauchtfahrzeugen weitergeht. Hierzu ist in den bisher veröffentlichten Statements nichts zu lesen.
Die nun beschlossenen Eckpunkte werden zeitnah in einer Neufassung der Förderrichtlinie zum Umweltbonus umgesetzt, nachdem sie von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft wurden.